mit den vom Hersteller angegebenen Anforderungen und – sofern erforderlich – von einer Person mit entsprechender Qualifikation, Erlaubnis oder Berechtigung durchgeführt werden.
32 . Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel am Fahrzeug, an dem das Gerät montiert ist. Wenn das Gerät in ein neues Fahrzeug eingebaut wird, sollten alle Ansprüche, die das Fahrzeug selbst betreffen, an den Fahrzeughersteller gerichtet werden.
Für den Transport und die Verladung der Maschine trägt der Kunde die volle Verantwortung. Der Besteller ist verpflichtet, einem Bediener die entsprechenden Berechtigungen zum Beladen einer bestimmten Maschine zu erteilen. Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an der Verladung auf Rampen und Abschleppwagen jeglicher Art.
Der Auftragnehmer darf keine Verladung auf ein Fahrzeug vornehmen, dessen Kapazität voraussichtlich nicht ausreicht oder das nicht geeignet ist. Die Vermietung eines Gabelstaplers an den Kunden ist gegen Vorlage der entsprechenden Genehmigungen möglich.
Für den Standort/Standort der Maschine auf einem bestimmten Fahrzeug/Transportmittel und deren Montage ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.